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Datenschutz & Datensicherheit

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Die Begriffe Datenschutz und Datensicherheit werden in der Praxis regelmäßig synonym verwendet. Dabei unterscheiden sie sich – zum Beispiel in den verfolgten Zielen. 
Geht es bei der Datensicherheit um den Schutz von Daten allgemein, so sollen im Datenschutz personenbezogene Daten geschützt werden.

Aus diesem Grund ist die Aussage, dass Datenschutz ohne Datensicherheit nicht möglich ist, zutreffend. Allerdings existieren auch Ausnahmen, die zeigen, dass Maßnahmen zur Datensicherheit dem Datenschutz auch schaden können.
Eine dieser Ausnahmen ist das Auslagern von Daten in eine Cloud, wenn der Anbieter kein deutscher bzw. europäischer Cloud-Anbieter ist.

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Externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen wird gesucht?

Wir klären Sie zunächst einmal über die Funktion „externer Datenschutzbeauftragter“ bzw. „interner Datenschutzbeauftragter“ auf.

Ein externer oder interner Beauftragter für den Datenschutz soll die Einhaltung des Datenschutzes nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) überwachen und auf deren ordnungsgemäße Anwendung hinwirken.

Der bestellte Datenschutzbeauftragte ist dadurch innerhalb seines Zuständigkeitsbereiches nicht nur „Selbstkontrollorgan“. Zu den Aufgaben gehören auch die Beratung der Geschäftsleitung, des Betriebsrates (bzw. Personalrates oder der Mitarbeitervertretung) und selbstverständlich jedes einzelnen Mitarbeiters im Hinblick auf den Datenschutz betreffende Fragestellungen.

Auch bei der Prozessberatung unterstützt der Datenschutzbeauftragte und führt den sogenannten Verantwortlichen damit zu praxistauglichen sowie datenschutzkonformen Lösungen. Hierbei wird nach dem Einsatzgebiet unterschieden.

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