Kassenanforderungen ab 01.01.2017
Folgende Daten müssen digital und einzeln (d.h. diese Daten dürfen nicht zusammengefasst, bzw. verdichtet werden) gespeichert und für den gesamten Aufbewahrungszeitraum vorgehalten werden:
- Journaldatei mit allen einzelnen Geschäftsvorfällen (somit auch Stornobuchungen)
- Alle Auswertungsdateien (z.B. Warengruppenberichte, Bedienerberichte, ...)
- Alle Programmierungsdateien und deren Änderungen (kein Überschreiben der bisherigen Programmierung zulässig)
- Stammdatendateien und deren Änderungen (ebenfalss kein Überschreiben zulässig)
- Strukturinformationen
- Zahlungswege (bar, Scheck- und Kreditkarten)
Ferner sind folgende weitere Unterlagen zu führen und aufzubewahren:
- Bedieneranleitung
- Programmieranleitung
- Programmabrufe nach jeder Änderung
- Einrichtungsprotokolle über Verkauf-, Kellner- und Trainingsspeicher
- Alle weiteren Anweisungen zur Kassenprogrammierung