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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Visutronik GmbH Robert- Blum- Str. 5, 17033 Neubrandenburg

1. Allgemeines

  1. Diese allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Kaufverträge und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Visutronik GmbH (im folgenden Visutronik) und dem Kunden. Andere Bedingungen, insbesondere allgemeine Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten nicht, auch wenn Visutronik ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Mit Unterschrift des Auftrages erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn Visutronik ihnen vor Abschluss des Geschäfts schriftlich zustimmt.

2. Angebote, Aufträge und Liefertermine

  1. Alle Angebote sind stets unverbindlich.
  2. Liefertermine sind unverbindlich, außer wenn bei Auftragsabschluss schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  3. Ist eine Frist verbindlich vereinbart, so verlängert sie sich angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt und anderen unabwendbaren Ereignissen, wie z.B. Verkehrsstockungen bzw. -behinderungen, Materialmangel, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg u.ä.
  4. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen verspäteter Lieferungen oder Leistungen ist in jedem Fall ausgeschlossen
  5. Sämtliche Vertragsverhandlungen zwischen den Parteien, telefonische Vereinbarungen oder sonstige Abmachungen bedürfen beiderseitiger schriftlicher Festlegungen. Soweit sie vom ursprünglich vereinbarten Kaufvertrag abweichen, bedürfen sie der schriftlichen zustimmenden Änderungsbestätigung der Visutronik GmbH.
  6. Aufträge, die der Kunde uns erteilt, werden für diesen erst durch deren schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
  7. Die schriftliche Auftragsbestätigung der Visutronik GmbH wird durch ihre Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag sofort ausgeführt wird.
  8. Visutronik ist zur Annahme eines Kaufangebotes nicht verpflichtet, wenn Aufträge aufgrund von Preislisten und Rundschreiben eingehen.

3. Preise

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Für sämtliche Angebote und Lieferungen von Visutronik gilt der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis der Visutronik GmbH.
  3. Dies gilt nicht, wenn zwischen den Parteien ein fester, unveränderbarer Preis schriftlich vereinbart wurde
  4. Die vereinbarten Preise gelten nicht für Nachbestellungen. Die hierfür geltenden Preise müssen gesondert vereinbart werden.

4. Versand und Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt grundsätzlich unversichert und auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
  2. Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung durch die Visutronik GmbH gegen Transportschaden in Deckungshöhe des Kaufpreises versichert.
  3. Teillieferungen durch Visutronik sind zulässig

5. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig.
  2. Die Zahlungen haben auf die auf unseren Rechnungen angegebenen Konten zu erfolgen
  3. Bei Überschreitung des maßgeblichen Zahlungsziels sind wir unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  4. Sind Teilzahlungen vereinbart, wird sofort der gesamte offene Rechnungsbetrag fällig, falls der Kunde mit einer Rate länger als 14 Tage in Rückstand gerät.
  5. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückhaltung steht dem Kunden nur dann zu, falls seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Das Eigentum der von uns gelieferten Waren geht erst bei vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an den Kunden über. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen gegen den Kunden in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nicht berechtigt.
  2. Werden von uns gelieferte und unserem Eigentumsvorbehalt unterliegende Waren mit uns nicht gehörenden Waren verbunden oder vermischt, werden wir Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis unserer Waren zu den uns nicht gehörenden Waren. Die entstandene Sache gilt als unsere Vorbehaltsware.

7. Gewährleistung

  1. Im Fall einer rechtzeitig erhobenen und begründeten Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die gekaufte Ware entsprechend unserer jeweiligen Produktspezifikation betrieben und gemäß unseren Richtlinien gepflegt worden ist Sollte sich erweisen, dass die Mängelanzeige unberechtigt war, hat der Kunde die entstandenen Kosten zu tragen. Im Falle eines anerkannten Garantiefalles bezieht sich die Garantieleistung ausschließlich auf kostenlosen Materialersatz. Darüber hinaus gehende Leistungen, wie Aus- und Einbaukosten, Neuinstallationen, Datenübernahme, Neukonfigurationen usw. sind ausgeschlossen.
  2. Waren, die wie Ersatz- und Verschleißteile zur weiteren Verarbeitung oder zum Einbau bestimmt sind, müssen vor der Weiterverarbeitung oder dem Einbau auf Mängel untersucht werden. Bei Mängeln, die vorher hätten festgestellt werden können, entfallen nach dem Einbau bzw. der Weiterverarbeitung sämtliche GewährIeistungsansprüche.
  3. Unsere Gewährleistungspflicht besteht nicht, wenn der Kunde oder ein Dritter Änderungen oder Eingriffe selbst vornimmt, die nicht durch unsere Service-Mitarbeiter genehmigt wurden.
  4. Betreffend Software übernehmen wir keine Gewähr dafür, dass diese unterbrechungs- und fehlerfrei läuft und dass die in der Software enthaltenen Funktionen in allen vom Kunden gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Ansprüchen des Kunden entsprechen.
  5. Die durch unsere Mitarbeiter installierte Software wird optimal eingerichtet. Nimmt der Kunde Änderungen entsprechend seinen Vorstellungen selbst vor und verursacht damit den Absturz bzw. die nicht volle Funktionsfähigkeit des Systems und muss daraufhin unseren Service beanspruchen, hat er die Kosten in voller Höhe dafür zu tragen.
  6. Der Käufer hat uns die zur etwaigen Mängelbeseitigung nach unserem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Andernfalls sind wir von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Neubrandenburg, sofern nicht gesetzlich zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

9. Schlussbestimmungen

  1. Auf den Kaufvertrag sowie sonstige Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Visutronik findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung und zwar unter Ausschluss der Einheitlichen Kaufgesetze

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